Rettungsdienst Ammerland GmbH

Ausbildung zum Notfallsanitäter

Die Bewerbungsfrist für das Jahr 2024 ist abgelaufen!

Jedes Jahr bieten wir derzeit 4 angehenden Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern eine Ausbildungsmöglichkeit an. Die Ausbildungen beginnen in Abhängigkeit der Sommerferien zum 01.08. bzw. 01.09. eines Jahres. Das Auswahlverfahren startet allerdings wesentlich früher.

Die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten, die zum Einstellungstest und Vorstellungsgespräch eingeladen werden, erfolgt bis Ende April. Die Auswahl selbst muss im Regelfall bis Ende Mai abgeschlossen sein.

Die Ausbildung im Rettungsdienst unterliegt in den Jahrzehnten des organisierten Rettungsdienstes einem steten Wandel. Zum Ende der 1960er Jahre meist ohne eine strukturierte Ausbildung, über den Rettungssanitäter (bis 1989) zum Rettungsassistenten (bis 31.12.2015) waren mehrere Anläufe nötig, um ein angemessenes und zeitgemäßes Berufsbild zu schaffen.

Mit dem Inkrafttreten zum 01.01.2014 ist das „Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters“ (Notfallsanitätergesetz – NotSanG) eingeführt worden. Es ist ein Berufsgesetz, dass den heutigen Anforderungen des Rettungsdienstes gerecht wird.

Der Notfallsanitäter hat eine erheblich erweiterte Ausbildung im Bereich der Medizin bekommen und soll das gesamte gesundheitspolitische System überblicken. Durch wesentliche Inhalte der Ausbildung ist sichergestellt, dass dieser Beruf auch perspektivisch an den jeweiligen Stand angepasst werden kann.

Die Rettungsdienst Ammerland GmbH hat mit vier Auszubildenden bereits im Jahre 2014 die Ausbildung begonnen. Damit gehörten wir mit zu den ersten Rettungsdiensten in Niedersachsen, die diese Ausbildung angeboten haben. Wir sind von dieser Ausbildung überzeugt, da sie neben den Kernaufgaben des Rettungsdienstes, der Notfallmedizin, auch weitere wesentliche Aspekte berücksichtigt.

Erweitert wurde beispielsweise der Bereich der „Sozialkompetenz“. Die Sozialkompetenz eines Notfallsanitäters ist von erheblicher Bedeutung. Im Zuge der Ausbildung werden Fähigkeiten vermittelt, andere Menschen zu verstehen sowie sich ihnen gegenüber situationsangemessen zu verhalten. Diese Fähigkeiten sind beispielsweise notwendig, um angemessen mit Kindern, älteren Menschen aber auch ausländischen Mitbürgern umzugehen, die in einer für sie existenz- oder sogar lebensbedrohlichen Ausnahmesituation sind. Kommunikation und Interaktion mit allen Beteiligten im Rettungsdienst und mit den Patienten im Zentrum, sind deshalb richtigerweise wesentliche Ausbildungsbestandteile. Dieser Themenbereich macht ca. ein Drittel der Prüfungsleistung aus.

Darüber hinaus beinhaltet die Ausbildung auch Themen wie die Qualitätssicherung, die Hygiene, die Fahrzeug-, Geräte- und Rechtskunde und die Einsatztaktik bei Großschadensereignissen. Auch diese Bereiche sind von elementarer Bedeutung.

Die Anzahl der Einsätze mit infektiösen Patienten, die Träger multiresistenter Keime sind, nehmen zu. Wir als Rettungsdienst stellen die Verbindung zum Krankenhaus her und müssen innerbetrieblich dafür Sorge tragen, dass durch uns keine Keimverschleppung stattfindet. Die Kenntnis der wesentlichen „Bedrohungen“ durch Keime ist deshalb auch in der täglichen Arbeit von hohem Stellenwert. Einsätze des Rettungsdienstes mit Nutzung von Sonderrechten und Blaulicht mit Einsatzhorn im Straßenverkehr nehmen ebenfalls zu. Hier muss ein Retter jederzeit wissen, wann er etwas darf und wann nicht.

Der Notfallsanitäter hat vielfältige Entscheidungen zu treffen. Das beginnt bei der Nachforderung von weiteren Einsatzkräften einschließlich eines Notarztes und endet bei anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Der Notfallsanitäter muss drüber hinaus, auch selbstständig, Maßnahmen der Lebensrettung durchführen, ohne dass ein Arzt anwesend ist. Dies schließt ärztliche Maßnahmen, die im Rahmen der Ausbildung erlernt wurden, ausdrücklich mit ein. Hierzu zählen lebensrettende Eingriffe bis zur Verabreichung hochpotenter Medikamente.

Wesentliche Voraussetzungen für die Ausbildung zum Notfallsanitäter (m/w/d) sind:

  • mindestens das 17. Lebensjahr vollendet
  • einen guten Realschulabschluss (oder gleichwertig) müssen Sie mitbringen
  • körperliche und gesundheitliche Eignung und Fitness sind unabdingbar
  • der Umgang mit anderen (fremden) Menschen fällt Ihnen leicht
  • vor Blut oder anderen Körperflüssigkeiten haben Sie kein Angst
  • der Erwerb eines Führerscheins (Klasse B, spätestens bis Ende 1.Ausbildungsjahr – C1) stellt kein Problem dar.

Dann hätten Sie bereits die wesentlichsten Anforderungen erfüllt.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Bitte Bewerbungen per Mail an:

bewerbung [at] rettungsdienst-ammerland [dot] org 

Senden Sie uns bitte ausschließlich PDF Dateien.