Rettungsdienst Ammerland GmbH

Was benötigen Sie?

Zur Durchführung eines Krankentransportes ist eine ärztliche Krankentransportverordnung (Muster 4) notwendig. In einigen Fällen muss zusätzlich noch eine Vorabgenehmigung vorliegen. Besprechen Sie das Verfahren bitte mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Krankenkasse.

Ohne eine solche Verordnung bzw. Vorabgenehmigung in bestimmten Fällen ist eine Abrechnung über die Krankenkasse nicht möglich.

Muster 4 –