Rettungsdienst Ammerland GmbH

Rettungsassistent

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten ist zum 31.12.2015 ausgelaufen. Sie wurde durch die Ausbildung zum Notfallsanitäter ersetzt, die zum 01.01.2014 in Kraft getreten ist.

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten sollte dazu befähigen, am Einsatzort bis zur Übernahme durch einen Arzt lebensrettende Maßnahmen an einem Notfallpatienten durchzuführen und die Transportfähigkeit herzustellen. Weiterhin musste der Rettungsassistent in der Lage sein, die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transportes zu überwachen und aufrechtzuhalten. Der Rettungsassistent war einfach ausgedrückt „Helfer des Arztes“.

Zu seinen weiteren Aufgaben gehörte es kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung zu befördern.

Hierfür musste der Rettungsassistent eine zweijährige Ausbildung durchlaufen. Im Regelfall erfolgte die Ausbildung ein Jahr lang in einer Rettungsschule.

Am Ende des 1.Jahres der Ausbildung folgte die staatliche Prüfung. Das zweiten Jahr der Ausbildung erfolgte dann in einer Lehrrettungswache. Hier wurde der angehende Rettungsassistent fachpraktisch ausgebildet.

Am Ende des 2. Jahre folgte ein Abschlussgespräch mit einem hierzu ermächtigten Arzt und einem Lehrrettungsassistenten. Erst nach erfolgreichem Abschluss aller genannten Ausbildungsabschnitte konnte die Urkunde zum Führen der Berufsbezeichnung „Rettungsassistent“ beim zuständigen Ministerium beantragt werden.

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten war in Fachkreisen seit 1989 in der Kritik, eine Novelle wurde bereits viele Jahre gefordert.So war es üblich, dass der Auszubildende das erste Lehrjahr an einer Rettungsschule in den meisten Fällen selbst bezahlen musste.

Erst Ende 2013 nahm die Politik diese Forderungen auf, schufen das Notfallsanitätergesetz und reformierten damit endlich den Beruf im Rettungsdienst.