Rettungsdienst Ammerland GmbH

Notärzte

Der Notarzt kommt zum Einsatz, wenn auf Grundlage des Notrufes zu erwarten ist, dass Lebensgefahr besteht oder nicht sicher auszuschließen ist.

In diesem Falle setzt die Rettungsleitstelle neben einem Rettungwagen auch das Notarzteinsatzfahrzeug ein.

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

Bei dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) handelt es sich um einen Kleintransporter, der besonders ausgerüstet ist. Der Notarzt wird zusammen mit einem Notfallsanitäter oder einem Rettungsassistenten eingesetzt.

Im Landkreis Ammerland werden die Notärzte aus dem Klinikzentrum Westerstede, das aus der Ammerland Klinik GmbH und dem Bundeswehrkrankenhaus Westerstede besteht, gestellt.

Es handelt sich überwiegend um Ärzte aus der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin, die speziell für den Notarztdienst ausgebildet sind.

Der Notarzt des Rettungsdienstes ist nicht mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst zu verwechseln.

Bei Bagatellerkrankungen oder Verletzungen ist zunächst Ihr Hausarzt und in dessen Vertretung der zuständige ärztliche Bereitschaftsdienst anzusprechen.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist über 116117 kostenfrei zu erreichen.

Der Notarzt des Rettungsdienstes ist ausschließlich für lebensbedrohlich Verletzte oder Erkrankte im Einsatz.

Die Anforderung von Hilfe erfolgt über den Notruf 112. Die Rettungsleitstelle entscheidet, ob ein Notarzt erforderlich ist.

Um als Notarzt tätig werden zu können sind ist die Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ erforderlich.

Um die Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ bei der Ärztekammer Niedersachsen zu erwerben sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen:

  • 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der stationären Patientenversorgung bei einem Weiterbildungsermächtigten
  • 6 Monate Weiterbildung in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder in der Notaufnahme unter Anleitung eines weiterbildungsberechtigten Arztes
  • 80 Stunden Kurs in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung
  • 50 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschraubers unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes oder
  • 20 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber unter Anleitung eines weiterbildungsberechtigten Notarztes.