Notfallsanitäter
Der Beruf des Notfallsanitäters ist mit Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes zum 01.01.2014 geschaffen worden.
Der Notfallsanitäter soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand rettungsdienstlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse Kompetenzen erwerben, die zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patientinnen und Patienten vermitteln. Dabei sind die vielfältigen unterschiedlichen Einsatzsituationen zu berücksichtigen.
Zu den Aufgaben eines Notfallsanitäters gehören Folgende:
- Feststellen und Erfassen der Lage am Einsatzort und unverzügliche Einleitung notwendiger allgemeiner Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- Beurteilen des Gesundheitszustandes von erkrankten und verletzten Personen, insbesondere das Erkennen einer vitalen Bedrohung,
- Entscheiden über die Notwendigkeit einen Notarzt, weiteres Personal, weitere Rettungsmittel oder sonstige ärztliche Hilfe anzufordern, sowie Umsetzen der erforderlichen Maßnahmen
- Durchführung medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung von Patienten am Notfallort und dabei Anwenden von in der Ausbildung erlernten und beherrschten, auch invasiven Maßnahmen, um eine Verschlechterung der Situation bis zum Eintreffen eines Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung vorzubeugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind.
- angemessener Umgang mit Menschen in Notfall- und Krisensituationen
- Herstellen und Sichern der Transportfähigkeit der Patienten im Notfalleinsatz
- Auswahl eines geeigneten Transportzieles sowie Überwachen des medizinischen Zustandes der Patienten und seiner Entwicklung während des Transportes
- sachgerechtes Übergeben eines Patienten in die ärztliche Weiterbehandlung einschließlich Beschreiben und Dokumentieren ihres medizinischen Zustandes und seiner Entwicklung
- Kommunizieren mit am Einsatz beteiligten oder zu beteiligenden Personen, Institutionen oder Behörden
- Durchführen von qualitätssichernden und organisatorischen Maßnahmen sowie Dokumentieren der angewendeten notfallmedizinischen und einsatztaktischen Maßnahmen und
- Sicherstellen der Einsatz- und Betriebsfähigkeit der Rettungsmittel einschließlich Beachten sowie Einhalten der Hygienevorschriften und rechtlichen Arbeits- und Unfallschutzvorschriften.
Darüber hinaus hat der Notfallsanitäter im Rahmen der Mitwirkung folgende Aufgaben:
- Assistieren bei der ärztlichen Notfall- und Akutversorgung von Patienten im Notfalleinsatz
- eigenständiges Durchführen ärztlich veranlasster Maßnahmen bei Patienten im Notfalleinsatz und
- eigenständiges Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen, die vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden.
Damit handelt es sich bei der Ausbildung zum Notfallsanitäter um einen Heilberuf (vgl. Bundestagsdrucksache 17/11689). Die Ausbildung unterscheidet sich hierdurch wesentlich von der Ausbildung zum Rettungsassistenten.
Derzeit verfügt der Rettungsdienst Ammerland bereits über rund 60 Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Bei uns beginnen jedes Jahr 4 Schüler den Beruf des Notfallsanitäters zu erlernen.