Fachinfo: Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes und der Allgemeinen Gebührenordnung
Am 25.08.2016 hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes und der Allgemeinen Gebührenordnung zur Beschlussfassung in den Landtag eingebracht.
Änderungen sollen in den § 6a (Zentrale Koordinierungsstelle), § 9 (Rettungsmittel), § 10 (Personal), § 11 Aufzeichnungen, § 20 (Genehmigungsbehörde), § 21 (Anwendung des Personenbeförderungsgesetzes) und § 31 (Bußgeldvorschriften) vorgenommen werden. Die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen formulierte „Bereichsausnahme“ soll in einer späteren Novelle bearbeitet werden.
Die Änderungen im § 10 NRettDG sehen den Einsatz von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern in der Notfallrettung auf dem Rettungswagen vor. Hierzu ist eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 formuliert worden. Bis zu diesem Tage darf ein Träger des Rettungsdienstes auch noch Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten als verantwortliche Kraft auf dem Rettungswagen in der Notfallrettung einsetzen. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Übergangsfristen für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten zur Erlangung der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterinnen“ bzw. „Notfallsanitäter“ bereits zum 31.12.2020 enden werden (vgl. § 32 NotSanG).
Das weitere parlamentarische Verfahren bleibt abzuwarten.
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LT-Drs. 17_6348