Rettungsdienst Ammerland GmbH

Praxisanleiter

Nach dem Notfallsanitätergesetz sowie der Ausbildung- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter wird für die praktische Ausbildung an Lehrrettungswachen eine berufspädagogische Zusatzausbildung benötigt. Diese Zusatzqualifikation wird nach § 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung als „Praxisanleiter/-in“ bezeichnet.

Die Aufgaben der Praxisanleiter/-in sind vielfältig. Sie ….

  • planen, dokumentieren und bewerten den Stand der praktischen Ausbildung an der Lehrrettungswache.
  • geben Auskunft zum Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler gegenüber der Rettungsschule.
  • wirken in enger Zusammenarbeit mit der Schule bei Planung und Gestaltung der praktischen Ausbildung mit.
  • sind im Rahmen der rechtlichen Vorgaben Prüfer der praktischen Notfallsanitäterprüfung und unterstützen den Prüfungsausschuss.
  • evaluieren regelmäßig das lernortspezifische Lernangebot.
  • organisieren Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an der Lehrrettungswache

Durch die dargestellten Aufgaben ist ersichtlich, dass die Praxisanleitung hohe Anforderungen an die berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen stellen.

Für die Tätigkeit als Praxisanleiter ist deshalb eine 300-stündige Weiterbildung notwendig. Diese gliedert sich in theoretischem Unterricht, Praxisphase und einer abschließenden Prüfung. Die Prüfung besteht aus einer Facharbeit zu einem Anleitungsthema inklusive einer Anleitungsvorbereitung. Weiterhin muss eine Praxisanleitung mit anschließender mündlicher Prüfung durchgeführt werden.

Derzeit sind bei der Rettungsdienst Ammerland GmbH mehrere Mitarbeiter beschäftigt, die über die Qualifikation „Praxisanleiter“ verfügen. Da diese Kräfte neben ihrer Aufgabe als Praxisanleiter auch im Einsatzdienst tätig sind, nehmen Sie bitte bei Fragen zur Ausbildung im Rettungsdienst Kontakt mit der Geschäftsstelle auf. Die Koordination der Praxisanleitung wird durch die Praxisanleiterin Frau Gietz, die Sie in der Geschäftsstelle erreichen können, geleistet.

Unterstützt werden die Praxisanleiter von mehreren Notfallsanitätern und Rettungssanitätern, die sich als Mentoren ebenfalls der Fortbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschrieben haben.

Die Weiterbildung zum Lehrrettungsassistenten war die Qualifikation des Ausbilders im Rettungsdienst zu Zeiten des Rettungsassistentengesetzes. Mit dem Wegfall der Ausbildung zum Rettungsassistenten ist damit auch der Lehrrettungsassistent nicht mehr vorhanden. Die bisherigen Lehrrettungsassistenten mussten deshalb neben ihre Prüfung zum Notfallsanitäter auch eine berufspädagogische Weiterbildung von mindestens 80 Stunden durchlaufen, um ebenfalls Praxisanleiter werden zu können.