Rettungsdienst Ammerland GmbH
Dienstag, 13. Dezember 2016 | Thema: Aktuelles, Aus dem Alltag

Unfälle in Schulen und Kindergärten

In den Nachrichten der VGPlus (Ausgabe 01/2017) ist ein Artikel zum Umgang mit Unfällen in der Schule und den Kindergärten veröffentlicht worden.

Ausgangspunkt ist, dass ein schneller und sicherer Transport eines verletzten Kindes den Heilerfolg entscheidend beeinflussen kann.

Die Unfallversicherungen haben für leichtere Verletzungen (zum Beispiel: Prellungen, Verstauchungen, Schnitt- und Schürfwunden) Taxischeine eingeführt, die von der Internetseite der zuständigen Unfallversicherung von Schulen und Kindergärten heruntergeladen werden können. Der komplett ausgefüllte Taxischein stellt für das Taxiunternehmen den Fahrauftrag zum nächstgelegenen Krankenhaus oder Arzt dar. Gleichzeitig wird dem Taxiunternehmen ein kurzfristiger Ausgleich der Rechnung garantiert.

Sofern sich das Kind eine schwere Verletzung (zum Beispiel: Brüche, Gehirnerschütterung, stark blutende Wunden, Bewusstlosigkeit) zugezogen hat, ist der Einsatz des Rettungsdienstes angezeigt. Die Notfallsanitäter oder Rettungsassistenten beurteilen dann vor Ort, ob eine Behandlung bei einem Durchgangsarzt ausreichend ist oder eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich wird. Diese führen den notwendigen Transport durch. Der Taxischein ist für die Einsätze des Rettungsdienstes nicht erforderlich.

Kindergartenkinder müssen unabhängig vom Transportmittel auf jeden Fall begleitet werden. Bei einem Schulunfall ist in der Regel die Begleitung durch einen Erwachsenen oder einen geeigneten Schüler vorzusehen. Weder das Taxiunternehmen noch der Rettungsdienst können diese Aufgabe übernehmen.

Für die Rückfahrt der Begleitperson zur Schule mit einem Taxi oder Mietwagen kann ebenfalls ein Taxischein benutzt werden.

Den Taxischein können Sie bei dem Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg (GUV Oldenburg) herunterladen. Hier finden Sie auch weitere Informationen zur Schülerbeförderung.

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